Elisabeth Kaiserauer, MH-Kinaesthetics-Trainerin Grundkurse für das Rettungswesen, Rangenbergstr. 20/11, D-72766 Reutlingen, www.info@interaktive-mobilisation.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kinästhetik Schulungen, Fortbildungen, Kurse und Workshops
Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kinästhetik Trainer (nachfolgend: „Trainer“) und dem Kunden (nachfolgend: „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsverbindungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleistung gültigen Fassung.
Kunden im Sinne von § 1 S. 1 sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.
Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ist eine Beratung und Betreuung der Kunden im Rahmen der vereinbarten theoretischen und praktischen Kinästhetik-Schulung / Fortbildung im Bereich des Rettungsdienstes/Krankentransportes.
Leistungsgegenstand
Der Trainer bietet dem Kunden ein auf den Kunden ausgerichtetes kinästhetisches Konzept an. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu den Schulungsinhalten, die funktionelle Bekleidungsauswahl (rutschfeste Schuhe ohne hohe Absätze und stabile Kleidung für alle Teilnehmer mit damit auch Übungen auf dem Boden möglich sind) und berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche des Kunden für dessen Arbeitsbereich im Rettungsdienst/Krankentransport.
Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde (Teilnehmer) ist verpflichtet, den Trainer über seine körperliche Fitness (relevante Vorerkrankungen) unaufgefordert vor dem Beginn der Kinästhetik Schulung zu informieren. Ebenso bei plötzlich akut auftretenden Gesundheitsstörungen des Kunden (Teilnehmers) während der Schulung ist er ebenso verpflichtet den Trainer sofort in Kenntnis zu setzen.
Haftung und Hinweise
Die Teilnahme des Kunden (Teilnehmer) an der Kinästhetik Schulung/Fortbildung geschieht auf eigene Gefahr. Der Trainer haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden(Teilnehmer). Der Trainer erklärt genau vor der geplanten Übung deren Inhalt so dass der Kunde (Teilnehmer) selbst entscheiden kann, ob er daran teilnehmen möchte. Alternativ dazu kann der Kunde (Teilnehmer) bei der jeweiligen Übung zuschauen, sollte er sich aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage fühlen selbst daran teilzunehmen.
Der Trainer haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden (Teilnehmer) zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde (Teilnehmer) nicht an die Anweisungen des Trainers und erleidet er dadurch die Schäden, ist das in seiner Eigenverantwortung geschehen und kann man nicht dem Trainer angelastet werden.
Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von dem Trainer gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des Leistungsgegenstands verwendet.
Geheimhaltung
Der Trainer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Schulungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Trainer und dem Kunden.
Schulungsort
Angeboten werden ausschließlich Inhouse-Schulungen vor Ort. Es ist Aufgabe des Kunden einen geeigneten Raum zur Verfügung zu stellen.
Räumliche Voraussetzungen:
Ein ausreichend großer und leergeräumter Raum, damit Bewegungserfahrungen mit allen Teilnehmern auch gleichzeitig am Boden möglich sind
Fahrtrage
Tragestuhl
Tragetuch
Spineboard oder Schaufeltrage
insgesamt 2 Tische
1 Stuhl pro Teilnehmer
(Pflege)Bett bzw. Krankenhausliege
Rollstuhl
Rollator
Flip-Chart mit Papier
Stellwände
Moderationskoffer
Teilnehmerzahl pro Schulung/Fortbildung/Kurs
12 Teilnehmer
Unterkunft und Verpflegung
Bei einer Entfernung des Veranstaltungsort von > 100 km von meinem Wohnort D – Reutlingen erfolgt die Anreise am Tag vor der Schulung. Der Kunde ist verpflichtet für eine Übernachtungsmöglichkeit zu sorgen und trägt auch die Kosten dafür einschließlich für die Verpflegung während der Dauer der Kinästhetik Schulung/Fortbildung.
Vertragsdauer
Zwischen dem Kunden und dem Trainer werden grundsätzlich nur befristete Verträge auf die Dauer der Kinästhetik Schulung/Fortbildung geschlossen.
Absage und Rücktritt
Bei Krankheit des Dozenten, höherer Gewalt und anderen nicht vorhersehbaren Ereignissen besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Kinästhetik Schulung/Fortbildung.
Stornierungen
Stornierungen haben in Textform zu erfolgen.
Zahlungsbedingungen
Das Honorar richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 4 Wochen ab Zugang von dem Kunden zu bezahlen.
Bei Schulungen im Ausland gilt das „Reverse-Charge-Verfahren“ oder „Umsatzsteuerschuldnerschaft des Leistungsempfänger“. Das bedeutet, dass der Kunde die Umsatzsteuer entrichten muss an das ansässige Finanzamt des Landes, wo die Schulung stattfindet. Aus diesem Grund entfällt die Umsatzsteuer auf der Rechnung des Trainers. Dazu muss vor Vertragsabschluss der Kunde seine Umsatzsteuer-ID angeben damit diese auf der Rechnung aufgeführt werden kann. Die Umsatzsteuer-ID des Trainers muss ebenso aufgeführt werden.
Veröffentlichung von Bild- oder Sprachmaterial aus der Schulung/Fortbildung
Die Veröffentlichung von Bild- oder Sprachmaterial aus der Schulung/Fortbildung erfordert die schriftliche Zustimmung der abgebildeten beteiligten Personen.
Gerichtsstandort in Deutschland – internationale Gerichtsstandsvereinbarung, EuGVO Zivil- oder Handelssache
Gerichtliche Forderungen, die an den Trainer gerichtet werden unterliegen der „Internationalen Gerichtsstandvereinbarungen EuGVO Zivil- oder Handelssache“. Der Gerichtsstandort ist in Deutschland.
Auszug aus dem Internet: Gerichtsstandsvereinbarungen der Anwaltskanzlei Kramer & Partner mbH Hamburg, 9. Januar 2009, Susan B. Rausch
- Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung muss beachtet werden, dass die Gerichtsstandsvereinbarung wirksam einbezogen worden ist. Dabei sind gerade die Sprachbarrieren zu berücksichtigen. Der Vertragspartner muss verstanden haben, dass die AGB einbezogen werden. Der Kunde muss eine Einverständniserklärung unterzeichnen.
Diese AGB beruhen auf eine Vorlage der Akademie für Sport und Gesundheit